Leitfaden
Die Innung
Als Innung helfen wir unseren Mitgliedsunternehmen bei Formalien, Neuerungen von Rechtsvorschriften, von Gesetzestexten u.v.m.
Feststellung des Todes
Ist der Todesfall eingetreten, muss eine Ärztin, ein Arzt den Tod des Menschen feststellen – und bescheinigen.
Üblicherweise kommt hierfür Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt.
Falls diese nicht erreichbar sind, rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 an.
Die ärztliche Person stellt dann die sogenannte Todesbescheinigung aus.
Tritt der Todesfall in einem Alten- oder Pflegeheim ein, veranlasst in der Regel das Heim die Benachrichtung einer ärztlichen Person und die Ausstellung der Todesbescheinigung.
Angehörige und Freunde
Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt zu Angehörigen oder engen Freunden auf.
Beraten Sie sich, tauschen Sie sich aus – und lassen Sie sich von vertrauten Menschen unterstützen.
Bestatter
Benachrichtigen Sie das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens – Sie sind in Ihrer Wahl vollkommen frei.
Wir würden uns freuen, wenn Sie in dieser Situation einem Mitglied unserer Innung vertrauen mögen.
Unsere Mitglieder finden Sie hier.
Die ausgewählte Bestatterin bzw. der Bestatter steht Ihnen in dieser Situation zur Seite und berät Sie umfangreich.
Bei dieser Beratung wird Ihnen Hilfe und Unterstützung sowohl für Formelles (Benachrichtigung von Instistutionen u.ä.) als auch für Organisatorisches (Abstimmung von Trauerfeier und Beisetzungsterminen u.ä.) angeboten.
Versorgung des Verstorbenen zu Hause
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Verstorbene gemäß des Schleswig-Holsteinischen Bestattungsgesetzes vor der Überführung bis zu 36 Stunden am Sterbeort verbleiben darf.
Dies bietet für Sie, Angehörige und Freunde die Möglichkeit, vor Ort in der gewohnten Umgebung in Ruhe Abschied zu nehmen.
Falls Sie es wünschen, könnte das Umsorgen der verstorbenen Person, das Waschen und Einkleiden, bei Ihnen zu Hause oder – nach der Überführung – in den Räumen des Bestattungshauses stattfinden.
Überführung
Nach Absprache mit Ihnen wird die verstorbene Person vom Sterbeort in das Bestattungshaus, meistens in einen klimatisierten Raum, überführt.
Auch hier ist eine Mithilfe bei der Einbettung in den Sarg und eine Abschiednahme am offenen Sarg in den Räumen des Bestattungshauses möglich.
Wichtiger Hinweis:
Ist ein Mensch in einem Krankenhaus verstorben, kann die Überführung meistens nur werktags innerhalb bestimmter Zeiten stattfinden. Eine Überführung nachts und am Wochenende ist aus Krankenhäusern häufig nicht möglich.
Persönliche Daten und Unterlagen
Im Beratungsgespräch nimmt die Bestatterin bzw. der Bestatter die persönlichen Daten der verstorbenen Person auf, damit behördliche Zusammenhänge organisiert werden können.
Für das Gespräch ist es von Vorteil, wenn die Familienpapiere (Geburts- bzw. Heiratsurkunde u.ä.) der verstorbenen Person im Original vorliegen.
Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie üblicherweise vom Bestattungshaus.
Hilfe und Unterstützung
Ein Bestatter unterstützt Sie bei allen organisatorischen und administrativen Abläufen.
Dabei organisieren wir nicht nur die Trauerfeier, sondern übernehmen natürlich auch gerne die Wege zu den verschiedenen Ämtern für Sie.
Durch unsere jahrelangen Erfahrungen und Kontakte führen wir diese erforderlichen Erledigungen zügig für Sie durch.
Sie entscheiden, bei welchen Zusammenhängen Sie sich durch uns unterstützen lassen möchten.
Wenn Sie mögen, übernimmt ein Bestatter für Sie …