Ein kleiner Leitfaden für die ersten Stunden nach Eintritt des Todes.

Ist der Todesfall eingetreten, muss eine Ärztin, ein Arzt den Tod des Menschen feststellen – und bescheinigen.

Üblicherweise kommt hierfür Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt.
Falls diese nicht erreichbar sind, rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 an.

Die ärztliche Person stellt dann die sogenannte Todesbescheinigung aus.

Tritt der Todesfall in einem Alten- oder Pflegeheim ein, veranlasst in der Regel das Heim die Benachrichtung einer ärztlichen Person und die Ausstellung der Todesbescheinigung.

Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt zu Angehörigen oder engen Freunden auf.

Beraten Sie sich, tauschen Sie sich aus – und lassen Sie sich von vertrauten Menschen unterstützen.

Benachrichtigen Sie das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens – Sie sind in Ihrer Wahl vollkommen frei.

Wir würden uns freuen, wenn Sie in dieser Situation einem Mitglied unserer Innung vertrauen mögen.
Unsere Mitglieder finden Sie hier.

Die ausgewählte Bestatterin bzw. der Bestatter steht Ihnen in dieser Situation zur Seite und berät Sie umfangreich.
Bei dieser Beratung wird Ihnen Hilfe und Unterstützung sowohl für Formelles (Benachrichtigung von Instistutionen u.ä.) als auch für Organisatorisches (Abstimmung von Trauerfeier und Beisetzungsterminen u.ä.) angeboten.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Verstorbene gemäß des Schleswig-Holsteinischen Bestattungsgesetzes vor der Überführung bis zu 36 Stunden am Sterbeort verbleiben darf.
Dies bietet für Sie, Angehörige und Freunde die Möglichkeit, vor Ort in der gewohnten Umgebung in Ruhe Abschied zu nehmen.

Falls Sie es wünschen, könnte das Umsorgen der verstorbenen Person, das Waschen und Einkleiden, bei Ihnen zu Hause oder – nach der Überführung – in den Räumen des Bestattungshauses stattfinden.

Nach Absprache mit Ihnen wird die verstorbene Person vom Sterbeort in das Bestattungshaus, meistens in einen klimatisierten Raum, überführt.

Auch hier ist eine Mithilfe bei der Einbettung in den Sarg und eine Abschiednahme am offenen Sarg in den Räumen des Bestattungshauses möglich.

Wichtiger Hinweis:
Ist ein Mensch in einem Krankenhaus verstorben, kann die Überführung meistens nur werktags innerhalb bestimmter Zeiten stattfinden. Eine Überführung nachts und am Wochenende ist aus Krankenhäusern häufig nicht möglich.

Im Beratungsgespräch nimmt die Bestatterin bzw. der Bestatter die persönlichen Daten der verstorbenen Person auf, damit behördliche Zusammenhänge organisiert werden können.

Für das Gespräch ist es von Vorteil, wenn die Familienpapiere (Geburts- bzw. Heiratsurkunde u.ä.) der verstorbenen Person im Original vorliegen.
Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie üblicherweise vom Bestattungshaus.

Ein Bestatter unterstützt Sie bei allen organisatorischen und administrativen Abläufen.
Dabei organisieren wir nicht nur die Trauerfeier, sondern übernehmen natürlich auch gerne die Wege zu den verschiedenen Ämtern für Sie.
Durch unsere jahrelangen Erfahrungen und Kontakte führen wir diese erforderlichen Erledigungen zügig für Sie durch.

Sie entscheiden, bei welchen Zusammenhängen Sie sich durch uns unterstützen lassen möchten.

Wenn Sie mögen, übernimmt ein Bestatter für Sie …

  • alle Behördengänge,
  • die Beurkundung beim Standesamt sowie die anfallenden Abmeldungen, Einreichungen und Benachrichtigungen.
  • die Organisation der Trauerfeier und Beisetzung
  • Kontakt zum Pastor oder weltlichen Trauerredner sowie zu einem Musiker herzustellen
  • Erstellung, Adressierung und Versand von Trauerbriefen
  • Gestaltung von Todesanzeigen für die Tageszeitung
  • Bestellung von Blumenschmuck nach Ihren Vorstellungen bei einem Floristen
  • Bestellung einer Kaffeetafel für das Beisammensein nach der Trauerfeier
  • Unterstützung vor Ort bei der Wahl des Friedhofes und der passenden Beisetzungsstelle
  • Unterstützung bei der Beauftragung eines Steinmetz
  • Hilfe bei Gestaltung und Pflege der Grabstelle
  • Erstellung von Danksagung in Form einer Karte oder einer Anzeige in der Zeitung
  • Weitere Begleitung in regelmäßigen Trauergruppen durch die Zeit der Trauer